Grofor

Schiedsgericht

Der Grofor e.V. unterhält ein eigenes Schiedsgericht in seiner Geschäftsstelle.

Ein Schiedsgericht ist ebenso eine Institution wie die staatlichen Amts- und Landgerichte auch und dient der Streitbeilegung zwischen Parteien, die sich seiner Zuständigkeit unterwerfen.

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Schiedsklausel (z. B. den Grofor-Bedingungen) werden – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich vom Grofor-Schiedsgericht entschieden. Dies umfasst auch Fragen zur Wirksamkeit der Schiedsklausel selbst.

Der Ablauf eines schiedsgerichtlichen Verfahrens wird durch die Schiedsgerichtsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt. Diese können Sie hier einsehen.

Das Grofor-Schiedsgericht bietet somit eine Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren vor Amts- oder Landgerichten. Der wesentliche Vorteil dabei ist, dass sich das Grofor-Schiedsgericht durch seine hohe Effizienz und Sachkunde auszeichnet. Die qualifizierten und speziell geschulten Schiedsrichter auf unserer Schiedsrichterliste sind vornehmlich aus der Branche stammende Kaufleute und Juristen, die sich durch ihre hohe fachliche Versiertheit auszeichnen. Ein Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen, die für jedes Verfahren von den Parteien neu benannt werden. Sie sollen nach Möglichkeit aus der Grofor-Schiedsrichterliste stammen.

Der Ablauf eines Verfahrens ist dabei wie folgt:

Gegen Schiedssprüche ist Berufung beim Oberschiedsgericht des Grofor möglich, das ebenfalls in Dreierbesetzung endgültig entscheidet.

Die Kosten (Schiedsrichtervergütung, Verwaltungskosten, Auslagen) richten sich nach dem Streitwert. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten, andernfalls erfolgt eine Aufteilung nach Ermessen des Schiedsgerichts. Vorschüsse oder Sicherheiten können verlangt werden. Zur unverbindlichen Einschätzung möglicher Kosten eines Schiedsgerichtsverfahrens stellen wir Ihnen hier unseren Gebührenrechner zur Verfügung.

Gerichtskostenrechner

FAQ

Die Erhebung einer Klage vor dem Schiedsgericht erfolgt durch Einreichung der Schiedsklage. Diese ist schriftlich an die Geschäftsstelle des Schiedsgerichts des Grofor e.V., Adolphsplatz 1, Kontor 57, 20457 Hamburg, zu richten. Zur Fristwahrung kann die Schiedsklage mit Anlagen auch elektronisch per E-Mail an schiedsgericht@grofor.de eingereicht werden.

  • Parteien: Name, vollständige Anschrift, ggf. Rechtsform und Vertretungsberechtigte.
  • Streitgegenstand: Darstellung des Sachverhalts.
  • Wert des Streitgegenstandes in EURO
  • Sachantrag
  • Benennung eines Schiedsrichters (vorzugsweise aus der Grofor-Liste).

Der Klageschrift sind sämtliche Schriftstücke beizufügen, die den Streitgegenstand betreffen. Sie sollten der Reihenfolge nach als Anlagen gekennzeichnet und nummeriert sein. Alle Schriftsätze sind in fünffacher Ausfertigung mit vollständigen Anlagen einzureichen.

Schiedsrichter müssen unabhängig und unparteiisch bleiben. Sie unterliegen dem Neutralitätsprinzip. Sie dürfen nicht beraten oder beeinflusst werden und müssen mögliche frühere Verbindungen in einer Erklärung offenlegen.

Der Vorstand des Grofor e.V. ist berechtigt, auf Antrag der anspruchsberechtigten Partei den Namen einer Firma zu veröffentlichen, die einen rechtskräftigen Schiedsspruch nicht erfüllt (Blacklist). Außerdem kann aus dem Schiedsspruch die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht den Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt hat.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens in Bezug auf Schriftformerfordernisse und Verfahrensabläufe. Bitte beachten Sie, dass die Schiedsgerichtsgeschäftsstelle und die Schiedsrichter keine inhaltlich rechtlichen Beratungen erteilen dürfen.

Sie haben Fragen?

Hier können Sie sich direkt per E-Mail an unsere Experten wenden.
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